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Anhänger & Wohnwagen

Ein Anhänger ist kein Zubehör. Er ist ein eigenes Fahrzeug.

Das ist der eine Punkt, an dem die meisten hängenbleiben: Ein zulassungspflichtiger Anhänger bekommt ein eigenes Kennzeichen, eine eigene Versicherung und eine eigene Hauptuntersuchung. Nichts davon läuft über das Zugfahrzeug mit.

Getrennt geführt

Drei Dinge, die der Anhänger selbst braucht

Was am Anhänger hängt und nicht am Zugfahrzeug.
Eigenes Kennzeichen Der Anhänger führt nicht das Kennzeichen des Zugfahrzeugs, sondern ein eigenes mit eigener Zuteilung und eigener Stempelplakette.
Eigene eVB-Nummer Eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung. Die Police des Zugfahrzeugs genügt für die Zulassung nicht — Sie brauchen eine separate eVB, sieben Zeichen, ohne die Buchstaben I, O und Q.
Eigene Hauptuntersuchung Der Anhänger wird eigenständig vorgeführt und trägt eine eigene Prüfplakette. Das Intervall richtet sich nach Anlage VIII StVZO und der zulässigen Gesamtmasse.
Amtliche Position Neuzulassung nach Gebührennummer 221.1.1 — wie bei jedem anderen Fahrzeug.
Muss überhaupt?

Nicht jeder Anhänger ist zulassungspflichtig

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nimmt bestimmte Anhänger von der Zulassungspflicht aus — vor allem langsam laufende land- und forstwirtschaftliche Anhänger sowie bestimmte Sonderbauarten. Für alles andere gilt: zulassungspflichtig.

  • Der typische Wohnwagen ist zulassungspflichtig — mit allem, was oben steht.
  • Der typische Pkw-Anhänger für Umzug oder Gartenabfälle ebenfalls.
  • Ausnahmen sind eng gefasst und knüpfen an Bauart und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an, nicht an die Größe.

Im Zweifel entscheidet der Eintrag in den Fahrzeugpapieren: Wo eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist, besteht Zulassungspflicht.

Die 100-km/h-Frage

Die bekannte Tempo-100-Zulassung für Gespanne ist keine Sache der Zulassungsbehörde allein: Sie setzt technische Voraussetzungen an Anhänger und Zugfahrzeug voraus, die eine Prüfstelle bescheinigt. Erst mit dieser Bescheinigung wird die Angabe in die Papiere übernommen.

Vorbereitung

Was Sie bereitlegen

Für einen neuen Anhänger: Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode, die eigene eVB-Nummer, Ausweisdokument und SEPA-Mandat.

Für einen gebrauchten Anhänger kommen Zulassungsbescheinigung Teil I und der Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung dazu. Soll das bisherige Kennzeichen entwertet werden, brauchen Sie zusätzlich den dreistelligen Code unter der Stempelplakette.

Anhänger-Steuer

Für Anhänger fällt eigene Kfz-Steuer an, bemessen nach der zulässigen Gesamtmasse. Festgesetzt wird sie vom Hauptzollamt — deshalb braucht auch der Anhänger ein eigenes SEPA-Mandat (§ 13 KraftStG).

Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Zulassungspflicht und Ausnahmen) · § 29 StVZO nebst Anlage VIII · § 13 KraftStG (SEPA-Mandat) · Gebührenverzeichnis zur GebOSt, Nummer 221.1.1, internetbasierter Satz, Stand 08/2026. Ob Ihr konkreter Anhänger unter eine Ausnahme fällt, entscheidet die Zulassungsbehörde. Stand dieser Seite: 20. August 2026.

Und jetzt?

Der Antrag ist für jede dieser Fahrzeugarten derselbe Weg.

Sie wählen den Vorgang, tragen Fahrzeug- und Halterdaten ein und laden die Nachweise als Foto hoch. Gestellt wird der Antrag über ZulassungOnline24 — mit vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommener i-Kfz-Software.

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